Bürgerservice

Gemein­de­förderun­gen
Diverse For­mu­la­re
Gemein­der­atssitzun­gen
Kanal­ge­bühren
Wasserge­bühren
Müll­ge­bühren
Hun­de­ab­gabe
Zweit­wohn­sitz- und Woh­nungsleer­standsab­gabe
Lust­barkeitsab­gabe
Amtssig­natur
Links

Gemein­de­förderun­gen (Antrags­for­mu­la­re sind im Gemein­deamt erhältlich):

Bio­masse­heizung

- Hackschnitzelheizung/Pelletsheizung € 33,- pro kW,
- Max­i­malförderung von € 500,-
- Scheit­er­holzkessel ein­ma­lig pro Anlage € 250,-

Fär­belungszuschuss für Wohn­häuser

- € 250,- pro Fär­belung (inkl. “Weiß” bei Silikat)
- alle 10 Jahre möglich
- Vor­lage Rech­nungskopie der Maler­ar­beit­en bzw. Mate­ri­al­rech­nung samt Ein­zahlungs­be­leg

Geburten­zuschuss

- Nahver­sorgungsgutscheine im Wert von € 100,-
- ein Erstausstat­tungs­geschenk
- einen Wick­el­ruck­sack im Wert von € 50,-
- 120 l Windel­tonne für 2 Jahre gratis

Kinder­garten­fahrten­zuschuss

- 50 Prozent Fahrtkosten­förderung
- Vor­lage Rech­nung samt Zahlungs­be­leg für die Kinder­garten­fahrten sowie Antrag­stel­lung
- für den Som­merkinder­garten gibt es keinen Kinder­garten­fahrten­zuschuss

Altenehrun­gen

Zum 80., 90., und ab 95. Geburt­stag find­en hal­b­jährliche Feiern statt, zu der jede/r Jubilar/in ein­ge­laden wird. Zusät­zlich gibt es eine kleine Aufmerk­samkeit in Form von Nahver­sorgungsgutscheinen.

Kom­mu­nal­s­teuer­förderung

- 1,5 Prozent Förderung der Bemes­sungs­grund­lage bei Lehrlin­gen
- 3 Jahre Befreiung für Betrieb­sneu­grün­dun­gen

Pho­to­voltaikan­la­gen

- ab 3 kWp Pauschal­be­trag von € 600,-
- Vor­lage Foto der bere­its instal­lierten Anlage, sowie eine Rech­nungskopie samt Zahlungs­be­leg

Son­nenkollek­toren - Solaran­la­gen

- € 40,- pro m² Kollek­tor­fläche
- Max­i­malförderung von € 600,-
- Vor­lage Foto der bere­its instal­lierten Anlage, sowie eine Rech­nungskopie samt Zahlungs­be­leg

Zin­sen­zuschuss - Wohn­bauförderung

Vari­ante a)
- Förderung hal­b­jährlich € 120,- (6 Prozent Zin­sen­zuschuss­es für Dar­lehen oder Abstat­tungskred­it)
- Dar­lehen von mind. € 7.500,-
- Laufzeit 5 Jahre
- Errich­tung oder Kauf eines Eigen­heims bzw. Ankauf ein­er Eigen­tumswoh­nung

Vari­ante b)
- Förderung hal­b­jährlich € 60,- (6 Prozent Zin­sen­zuschuss­es für Dar­lehen oder Abstat­tungskred­it)
- Dar­lehen von mind. € 3.750,-
- Laufzeit 5 Jahre
- Um- oder Aus­bau von Räum­lichkeit­en (Dachgeschos­saus­bau), wenn dadurch eine Wohnein­heit geschaf­fen wird

- Förderung 30 Prozent der Bauab­gabe (nach Erteilung der Baube­wil­li­gung)
- Förderung 20 Prozent der Bauab­gabe (nach Erteilung der Benützungs­be­wil­li­gung bzw. der Enderledi­gung)

Falltier­entsorgung

50 % Förderung, Höch­st­be­trag € 500,-

Diverse For­mu­la­re:

Meldezettel

Pendler­bei­hil­fe

Rezept­ge­bühren­be­freiung SVA der Bauern

Rezept­ge­bühren­be­freiung ÖGK

Antrag Haushalts­bestä­ti­gung

 

Pro­tokolle der Gemein­der­atssitzun­gen:

Die Pro­tokolle der öffentlichen Gemein­der­atssitzun­gen wer­den auf­grund der daten­schutzrechtlichen Bes­tim­mungen nicht mehr auf der Gemein­de­home­page veröf­fentlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 60 Abs. 7 Stmk. GemO 1967 die Ein­sicht­nahme in die vom Gemein­der­at genehmigten Ver­hand­lungss­chriften öffentlich­er Gemein­der­atssitzun­gen sowie die Her­stel­lung von Abschriften und Kopi­en gegen Kosten­er­satz während der Amtsstun­den möglich ist.

Kanal­ge­bühren incl. MWSt: (ab 01.01.2024)

- ein­ma­liger Kanal­i­sa­tions­beitrag € 10,07 pro m² x ver­baute Fläche (Keller- und Dachgeschosse je zur Hälfte)

- laufende Kanal­benützungs­ge­bühr (Jahres­ge­bühr)
a) Grundge­bühr pro Nutzung­sein­heit beträgt
    - für Woh­nun­gen oder Wohnung/Arbeitsstätte: € 120,21
    - für son­stige Nutzung­sein­heit­en: € 151,72

b) Vari­able Gebühr - Woh­nung / Wohnung/Arbeitsstätte
    - pro Ein­wohn­er­gle­ich­w­erten (EGW): € 106,21

c) Vari­able Gebühr - Son­stige Nutzung­sein­heit­en
    - Staffelung nach Dien­st­nehmern (DN):
      Gebühr ohne DN: € 106,21
      1 - 3 DN entsprechen 1 EGW: € 106,21
      4 - 10 DN entsprechen 3,9 EGW: € 414,21
      11 - 20 DN entsprechen 10,5 EGW: € 1.115,17
      21 - 40 DN entsprechen 20,1 EGW: € 2.134,75
      ab 41 DN entsprechen 39,2 EGW: € 4.163,28

    - bei Gast­stät­ten & Buschen­schenken wer­den zusät­zlich die genehmigten Sitz­plätze ver­rech­net:
      0 - 25 Sitz­plätze entsprechen 1,6 EGW: € 169,93
      26 - 50 Sitz­plätze entsprechen 3,3 EGW: € 350,48
      51 - 100 Sitz­plätze entsprechen 5 EGW: € 531,04
      101 - 150 Sitz­plätze entsprechen 6,6 EGW: € 700,96
      ab 151 Sitz­plätze entsprechen 8,2 EGW: € 870,89

Kanal­ab­gabenord­nung

Wasserge­bühren incl. MWSt: (ab 01.01.2024)

- Wasser­vol­lan­schluss € 5.593,16
- Wasserteilan­schluss € 3.728,78
- Wasser­an­schluss Keller­stöckl € 2.711,83
- Wasser­bere­it­stel­lungs­ge­bühr € 66,- für Wasser­vol­lan­schluss bzw. € 33,- für Wasser­vol­lan­schluss Keller­stöckl

- Wasser­benützungs­ge­bühren pro m³ € 2,77 + € 24,- (jährliche Zäh­ler­mi­ete)

Müll­ge­bühren excl. MWSt:
- 1 Per­son (1 EGW) €   44,81
- 2 Per­so­n­en (1,3 EGW) €   58,26
- 3 Per­so­n­en (1,6 EGW) €   71,71
- 4 Per­so­n­en (1,9 EGW) €   85,15
- 5 Per­so­n­en (2,2 EGW) €   98,59
- 6 Per­so­n­en (2,5 EGW) € 112,04
- 7 Per­so­n­en (2,8 EGW) € 126,50
- 8 Per­so­n­en (3,1 EGW) € 138,92
- 9 Per­so­n­en (3,4 EGW) € 152,36
- 10 Per­so­n­en (3,7 EGW) € 165,81
- 11 Per­so­n­en (4 EGW) € 179,26
- 12 Per­so­n­en (4,3 EGW) € 192,70
- gewerbliche und son­stige Betriebe ohne gemeldete Per­so­n­en kein Haupt­wohn­sitz (3,4 EGW) € 152,36
- Zweit­wohn­sitz, Ferien­woh­nun­gen ohne gemeldete Per­so­n­en kein Haupt­wohn­sitz (1,0 EGW) €   44,81

plus vari­able Gebühr pro Jahr

- Kun­st­stof­fge­fäß 120 Liter €   20,55
- Kun­st­stof­fge­fäß 240 Liter €   41,10
- Kun­st­stof­fge­fäß 360 Liter €   61,64
- Abfall­con­tain­er 1100 LIter € 188,35
- Großraum­be­häl­ter 2500 Liter € 428,08
- Großraum­be­häl­ter 4500 Liter € 770,54
- im Bedarfs­fall zusät­zlich­er Rest­müll­sack / pro Stück €     4,00

Gebühren regionales Alt­stoff­sam­melzen­trum

Mül­lab­fuhrverord­nung der Mark­t­ge­meinde St. Peter a. O.

Hun­de­ab­gabe:

- jährlich € 60,- pro Hund
- dies­bezügliche Ermäßi­gun­gen find­en Sie in der Hun­de­ab­gabenord­nung

Hun­de­ab­gabeord­nung

Zweit­wohn­sitz- und Woh­nungsleer­standsab­gabe:

Höhe der Abgabe: € 5,50 / m² Nutzfläche

Gegen­stand der Zweit­wohn­sitz­ab­gabe bilden Mel­dun­gen als Zweit­wohn­sitz. Sobald ein Haupt­wohn­sitz bei Woh­nun­gen vor­liegt, ent­fällt die Abgabenpflicht.
Gegen­stand der Woh­nungsleer­standsab­gabe bilden Woh­nun­gen, an denen mehr als 26 Kalen­der­wochen im Jahr wed­er eine Mel­dung als Haupt­wohn­sitz noch als son­stiger Wohn­sitz vor­liegt.

Die Abgaben ist rück­wirk­end mit Ablauf des jew­eili­gen Kalen­der­jahres zur Zahlung fäl­lig.

Verord­nung der Zweit­wohn­sitz- und Woh­nungsleer­standsab­gabe

Lust­barkeitsab­gabe:

Lust­barkeitsab­gabeverord­nung der Mark­t­ge­meinde St. Peter am Otters­bach

Amtssig­natur:

Im Sinne ein­er durchgängi­gen elek­tro­n­is­chen Ver­fahrens­ab­wick­lung kann die Mark­t­ge­meinde St. Peter am Otters­bach auf ihren Erledi­gun­gen eine Amtssig­natur anbrin­gen. Nähre Infor­ma­tio­nen find­en sich unten ste­hend:

Amtssig­natur
Veröf­fentlichung Amtssig­natur

Links:

help.gv.at ist Ihr Weg­weis­er durch die Ämter in Öster­re­ich. Hier find­en Sie Hife und Infor­ma­tio­nen zu Recht und Behör­den.
www.help.gv.at

ris.bka.gv.at bietet ein Rechtsin­for­ma­tion­ssys­tem des Bun­des (RIS). Dies ist eine vom Bun­deskan­zler­amt betriebene elek­tro­n­is­che Daten­bank. Diese dient der Kund­machung der im Bun­des­ge­set­zblatt zu ver­laut­baren­den Rechtsvorschriften sowie der Infor­ma­tion über das Recht der Repub­lik Öster­re­ich.
www.ris.bka.gv.at

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